Deutsches Recht · EFZG
§7 EFZG Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers
Gesetzestext
(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat.
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