Deutsches Recht · EFZG
§12 EFZG Unabdingbarkeit
Gesetzestext
Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.
Prüfen Sie Ihren Vertrag jetzt gegen §12 EFZG
PDF oder DOCX hochladen. Anonym, ohne Registrierung. Ergebnis in 2 Minuten.