Deutsches Recht · BUrlG

§8 BUrlG Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

§ 8 BUrlG regelt, dass Arbeitnehmer während des Urlaubs keine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen, die dem Zweck des Urlaubs widerspricht.

Automatisch erstellte Zusammenfassung — bitte mit dem Gesetzestext unten abgleichen.

Gesetzestext

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

Prüfen Sie Ihren Vertrag jetzt gegen §8 BUrlG

PDF oder DOCX hochladen. Anonym, ohne Registrierung. Ergebnis in 2 Minuten.