Deutsches Recht · BEEG
§19 BEEG Kündigung zum Ende der Elternzeit
Gesetzestext
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Prüfen Sie Ihren Vertrag jetzt gegen §19 BEEG
PDF oder DOCX hochladen. Anonym, ohne Registrierung. Ergebnis in 2 Minuten.