German law · KSchG

§1a KSchG Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

§ 1a KSchG provides that an employee is entitled to severance pay if the employer terminates for urgent operational reasons and the employee does not file a lawsuit within the period specified in § 4 KSchG; the severance pay amounts to 0.5 months' earnings per year of employment, with periods exceeding six months rounded up to a full year.

Automatically generated summary — please verify against the statute text below.

Statute text

(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann. (2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

Check your contract against §1a KSchG now

Upload PDF or DOCX. Anonymous, no sign-up. Get the verdict in 2 minutes.