German law · BGB
§571 BGB Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum
§ 571 BGB provides that a landlord may claim further damages for delayed return of residential space after the tenancy ends only if the tenant is responsible for the delay and fairness requires compensation; this does not apply if the tenant terminated the lease. During a court-ordered eviction period under § 721 or § 794a ZPO, the tenant is not liable for damages.
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Statute text
(1) Gibt der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter einen weiteren Schaden im Sinne des § 546a Abs. 2 nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit eine Schadloshaltung erfordert. Dies gilt nicht, wenn der Mieter gekündigt hat. (2) Wird dem Mieter nach § 721 oder § 794a der Zivilprozessordnung eine Räumungsfrist gewährt, so ist er für die Zeit von der Beendigung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Räumungsfrist zum Ersatz eines weiteren Schadens nicht verpflichtet. (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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