German law · TzBfG

§14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung

§14 TzBfG provides that fixed-term employment contracts are permissible only if justified by a material reason, but may also be concluded without such reason under specific conditions: up to two years with a maximum of three renewals (unless a prior employment relationship with the same employer existed), up to four years during the first four years after company formation, or up to five years for employees aged 52 or older who were previously unemployed or received transfer short-time work allowance. Any fixed-term contract must be in writing to be effective.

Automatically generated summary — please verify against the statute text below.

Statute text

(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn (2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren. (2a) In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Dies gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 der Abgabenordnung der Gemeinde oder dem Finanzamt mitzuteilen ist. Auf die Befristung eines Arbeitsvertrages nach Satz 1 findet Absatz 2 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung. (3) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Bis zu der Gesamtdauer von fünf Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung des Arbeitsvertrages zulässig. (4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Clauses we automatically check against this paragraph

Each rule is matched against your upload and flagged with a verdict.

  • Sachgrundlose Befristung > 24 months OR not in writing before start

    Invalid

    A fixed-term contract without a substantive reason is permitted only up to two years (§ 14 (2) TzBfG); beyond that, only with a substantive reason. The fixed-term clause must also be agreed in writing before the work starts (§ 14 (4) TzBfG). A violation converts the contract into an indefinite-term employment relationship.

    Recommendation: Bei einer unwirksamen Befristung gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet. Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende beim Arbeitsgericht (Entfristungsklage, § 17 TzBfG).

Check your contract against §14 TzBfG now

Upload PDF or DOCX. Anonymous, no sign-up. Get the verdict in 2 minutes.